Kroatien Reiselexikon
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Zimmer frei – oder was will uns diese Beschreibung sagen?
Reiseführer haben oft ihre ganz eigene Sprache. Dabei ist es gleichgültig, ob es sich um einen Hotelkatalog oder einen Online-Ferienhausanbieter handelt. Damit man schon beim Buchen des Urlaubsdomizils ein wenig genauer hinschaut und so manche blumige Beschreibung hinterfragt, sind nachfolgend einige gängige „Standardbezeichnungen“ aufgeführt.
Ein Hotel- oder Ferienkomplex ist oft so gut wie seine Lage. Da die wenigsten Urlauber die gesamten Ferien ausschließlich innerhalb der Hotelanlage verbringen möchten, sollte bei der Auswahl auch auf die Umgebung geachtet werden. Die Bezeichnung „wildromantische Lage“ liest sich zweifelsohne sehr positiv und assoziiert Gedanken an unberührte Natur und ruhige Umgebung. Dies trifft zwar in den meisten Fällen zu, doch kann es ebenfalls bedeuten, dass die Unterkunft nur sehr schwer und vor allem nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen ist.
Wirbt eine Appartement-Anlage beispielsweise mit Meerblick, darf nicht daraus gefolgert werden, dass die Ferienwohnungen direkt am Strand liegen. Auch die Beschreibung „Meerseite“ muss nicht zwingend einen Meerblick nach sich ziehen.
Hotels, die ihre hauseigene Diskothek anpreisen, sind nicht unbedingt die idealen Unterkünfte für ruhesuchende Individualreisende. Auch der Hinweis auf die nahegelegene Bushaltestelle kann bedeuten, dass das Hotel an einer vielbefahrenen Straße liegt. Häuser, die als lebhaft und verkehrsgünstig beschrieben werden, liegen meist entweder im Stadtzentrum oder an einer Hauptverkehrs- oder Durchgangsstraße mit entsprechend hohem Verkehrsaufkommen.
Dagegen muss das Prädikat „ruhige Lage“ nicht gleichbedeutend sein mit ruhigen Zimmern. Gibt ein Hotel an, bequem mit dem Taxi erreichbar zu sein, kann damit das Fehlen öffentlicher Verkehrsmittel gemeint sein. Rühmen sich Hotelanlagen damit, „touristisch gut oder hervorragend erschlossen zu sein“, handelt es sich in vielen Fällen um Ferienhochburgen, in denen rund um die Uhr etwas los ist. Ruhig geht es jedoch in Häusern oder Anlagen zu, die mit „idyllischer Randlage“ werben.
Bei den Hotelzimmern gibt es nicht nur große Unterschiede, sondern je nach Bezeichnung oft auch diverse Missverständnisse. So befinden sich in einem Zweibettzimmer zwar tatsächlich zwei Betten, doch müssen diese nicht als Doppelbett nebeneinander stehen. Auch Doppelzimmer können zwei Einzelbetten enthalten, die nicht zwingend als Doppelbett angeordnet sein müssen. Wird als Zimmerausstattung ein französisches Bett angegeben, kann diese Liegestatt 160 Zentimeter breit sein, sie muss es aber nicht. Sicher ist jedoch, dass dieses Bett nur eine Matratze und eine Decke besitzt. Etwas mehr Liegefläche und Komfort darf man beim sogenannten King-Size-Bett erwarten. Dieses Bett ist oft breiter als 160 Zentimeter und mit zwei Matratzen und Decken ausgestattet.
Bei den Zimmern selbst gibt es zwar gängige Bezeichnungen, die jedoch unterschiedliche Ausstattungen haben können. So enthält das Komfortzimmer außer einer Sitzgelegenheit meistens noch einen großzügigen Kleiderschrank, während das Superior-Zimmer ein wenig mehr Raum bietet als ein Doppelzimmer. Entscheidet man sich für ein Deluxe-Zimmer, darf man mit einer besseren Ausstattung als im Superior-Zimmer rechnen. Sehr viel geräumiger ist dann die Junior-Suite, die meist zwei Räume besitzt, jedoch kleiner ist als eine Suite.
Bei der Ausstattung der Hotelzimmer sollten Begriffe wie „rustikale Einrichtung“ oder „landestypische Bauweise“ ebenfalls kritisch hinterfragt werden. Es kann sich durchaus um eine für die Region typische geschmackvolle Zimmereinrichtung handeln, doch können diese Bezeichnungen auch auf sehr einfache, schlichte und zuweilen auch hellhörige Zimmer hinweisen.
Um unliebsame Überraschungen am Reiseziel zu vermeiden, sollte man sich nicht scheuen, im Zweifelsfall den Reise- oder Hotelanbieter konkret auf die Lage des Hotels und die Ausstattung der Zimmer anzusprechen. So kann man sich immer noch für ein anderes Urlaubsdomizil entscheiden, was vor Ort zwar grundsätzlich auch noch möglich ist, jedoch Nerven kosten kann.
Zollbestimmungen – oder was darf nach Kroatien eingeführt werden?
Grundsätzlich gelten in Kroatien die Zollbestimmungen der EU-Länder. Da es sich bei Kroatien jedoch um ein Land mit EU-Außengrenzen handelt, sind die Kontrollen entsprechend genauer und werden oft mit akribischer Sorgfalt durchgeführt.
Um Missverständnisse zu vermeiden, ist es ratsam, beim Überschreiten der kroatischen Grenze alle mitgeführten Gegenstände mündlich anzugeben, die einen gewissen Wert darstellen. Darunter fallen Handys ebenso wie Kameras, Laptops oder teure Sportausrüstung.
Wer in den kroatischen Wäldern auf die Jagd gehen möchte oder Schießsport betreiben will, muss seine Schuss- und sonstigen Waffen an der Grenze deklarieren und anmelden. Genaueres darüber erfährt man beim Tourismusverband. Es ist ratsam, sich vorab über die Bestimmungen der Waffeneinfuhr zu informieren, um Misshelligkeiten zu vermeiden, wenn der Zöllner beim Blick in den Kofferraum das mitgeführte Waffenarsenal entdeckt.
Will man Lebensmittel und Alkohol nach Kroatien einführen, gelten hierfür die gängigen EU-Bestimmungen wie beispielsweise zwei Liter Wein, ein Liter Schnaps oder Likör, acht Flaschen oder Dosen mit Bier und eine Stange Zigaretten. Diese Mengenangaben beziehen sich jeweils auf eine Person. Frisches Fleisch oder Fisch sollte man nach Möglichkeit erst in Kroatien kaufen, da die Bestimmungen wegen Geflügelpest, BSE, Maul- und Klauenseuche etc. sehr streng sein können – je nachdem, welche Tierseuche jeweils grassiert. Auch die Einfuhr von Hunde- und Katzenfutter kann verboten werden, falls im Heimatland BSE-Verdacht besteht. Auch hier gilt: lieber kein Risiko eingehen und das Futter für das mitreisende Haustier am besten am Urlaubsziel kaufen.